Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rocket9 GmbH
Stand:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind in der Version 1.1 gültig seit dem 08.02.2026.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auch als PDF unter diesem Link einsehbar: –> PDF einsehen und herunterladen
01 Allgemeines
1.1 Vertragsbedingungen
Die vorliegenden Bedingungen sind Bestandteil jedes Vertrages, der von einem Kunden (nachstehend als «Auftraggeber» bezeichnet) mit der Rocket9 GmbH (nachstehend als «Rocket9» bezeichnet) abgeschlossen wird, und regeln sämtliche Beziehungen zwischen Auftraggeber und Rocket9. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
1.2 Vertragsbestandteile und Rangfolge
Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Rocket9 besteht aus folgenden Dokumenten in absteigender Rangfolge: (a) individuelle schriftliche Vereinbarungen, (b) die jeweilige Offerte bzw. Leistungsbeschreibung, (c) diese AGB, (d) der Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV), abrufbar unter dem Link: rocket9.ch/avv (vorrangig bei Datenschutzfragen). Bei Widersprüchen gilt die höherrangige Vereinbarung.
1.3 Begriffsdefinitionen
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«Automation-Services»: Beratung, Konzeption, Entwicklung, Implementierung und Wartung von automatisierten Workflows und Integrationen auf Drittplattformen (z.B. Make, Zapier, n8n).
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«Drittplattform»: SaaS-Dienste Dritter, die eingesetzt werden (z.B. Make.com, HubSpot, Mailchimp).
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«Kampagnenmanagement»: Betreuung von Werbekampagnen auf Plattformen Dritter (z.B. Google Ads, Meta Ads) auf dem Account des Auftraggebers.
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«Werbebudget»: Die direkt an die Plattformen bezahlten Kosten für Anzeigen.
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«Betriebsdaten» vs. «Rohdaten»: Siehe Ziff. 2.5.
02 Grundsätze
2.1 Leistungen Rocket9
Die Rocket9 erbringt Leistungen in den Bereichen Beratung, Design, Entwicklung, Automation, Online-Werbung und Schulungen («Service-Leistung»).
2.2 Treuepflicht / Geheimhaltungspflicht
Die Rocket9 verpflichtet sich zur sorgfältigen Ausführung und zur Vertraulichkeit über alle ihr bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers.
2.3 Urheberrecht & Bearbeitung
Die Urheberrechte an allen von der Rocket9 geschaffenen Werken gehören grundsätzlich der Rocket9. Änderungen: Der Auftraggeber ist berechtigt, die übergebenen Werke (z. B. Website, Automationen) für den eigenen Gebrauch zu nutzen, zu warten und weiterzuentwickeln. Für Mängel oder Schäden, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte zurückzuführen sind, entfallen Gewährleistung und Haftung der Rocket9 vollumfänglich. Urheberpersönlichkeitsrechte (z. B. Nennung als Urheber im Impressum) bleiben unberührt.
2.4 Eigentum & Weitergabe
Mit vollständiger Bezahlung gehen die vereinbarten Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über. Weitergabe: Der Auftraggeber darf die erstellten Lösungen an Erfüllungsgehilfen (z. B. Hosting-Provider, interne IT, externe Wartungsdienstleister) weitergeben, sofern dies dem Vertragszweck dient. Eine gewerbliche Weiterveräusserung (Reselling) oder öffentliche Lizenzierung der von Rocket9 entwickelten Komponenten (z. B. als Template oder Plugin) ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt.
2.5 Nutzungsrecht & Rohdaten
Umfang: Das Nutzungsrecht gilt zeitlich unbeschränkt für den vereinbarten Zweck. Datenherausgabe: (a) Betriebsdaten: Übergeben werden alle für den produktiven Betrieb der Webseite oder Automation notwendigen Daten (ausführbarer Code, offene Web-Skripte wie PHP/JS/HTML, Datenbank-Dumps) sowie die Einrichtung entsprechender Admin-Zugänge bzw. der Transfer der Account-Inhaberschaft. Die Übergabe erfolgt wahlweise durch Installation auf dem Hosting des Auftraggebers oder durch digitale Übermittlung (z. B. SharePoint-Link, SwissTransfer, Download-Link). (b) Rohdaten: Nicht herausgegeben werden Arbeitsdateien, Entwürfe und Quelldateien, die für den reinen Betrieb nicht zwingend erforderlich sind (z. B. Figma-Originaldateien, Photoshop-Ebenen, unkompilierte Präprozessor-Dateien, Build-Skripte), sofern nicht anders vereinbart.
2.6 Software / Programmierung
Bei Open-Source-Software (z.B. WordPress) gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Anbieter (GPL). Programmiert Rocket9 individuelle Software-Module, erhält der Auftraggeber daran ein nicht-exklusives, übertragbares Nutzungsrecht. Rocket9 darf den zugrunde liegenden Code (Libraries, Funktionen) für andere Projekte wiederverwenden.
2.7 Gewährleistung & Rechte Dritter
Der Auftraggeber sichert zu, dass er die Rechte an allen von ihm gelieferten Inhalten (Bilder, Texte) besitzt. Er hält Rocket9 von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Rechte resultieren.
2.8 Beizug Dritter
Rocket9 ist berechtigt, zur Auftragserfüllung Dritte (Freelancer, Partner) beizuziehen. Rocket9 stellt sicher, dass beigezogene Dritte vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet werden; bei Auftragsbearbeitungen (Zugriff auf Personendaten) gelten die Bestimmungen des AVV auch für diese Dritten.
2.9 Aufbewahrung
Rocket9 bewahrt Projektdaten für ein Jahr nach Abschluss auf. Eine darüber hinausgehende Archivierungspflicht besteht nicht.
2.10 Referenznennung
Rocket9 ist berechtigt, erbrachte Leistungen unter Nennung des Auftraggebers als Referenz zu veröffentlichen (z. B. auf der Website), sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
2.11 Freigabe, Abnahme, Mängelrüge und Übergabe
Mit der Freigabe durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die inhaltliche, technische und funktionale Richtigkeit der freigegebenen Leistung. Die Freigabe erfolgt je nach Art der Service-Leistung wie folgt:
(a) Design und Drucksachen: Mit dem Gut-zum-Druck bzw. Gut-zur-Ausführung von Entwürfen oder Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.
(b) Logos und visuelle Identität: Mit der Freigabe des finalen Logo-Designs und allfälliger Varianten (Farbversionen, Formate, Schutzzone etc.) übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die korrekte Verwendung gemäss den übergebenen Richtlinien.
(c) Websites und Webshops: Mit der schriftlichen oder mündlichen Abnahme der Website bestätigt der Auftraggeber die Funktionalität, Inhalte und Darstellung. Die Rocket9 empfiehlt dem Auftraggeber, die Website vor der Freigabe auf verschiedenen Geräten und Browsern zu prüfen.
(d) Automation-Services: Die Freigabe erfolgt durch einen dokumentierten Testlauf. Mit der schriftlichen Bestätigung des Testlaufs übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit der automatisierten Prozesse. Die Rocket9 empfiehlt, sämtliche Workflows vor der produktiven Nutzung ausgiebig zu testen.
(e) Sonstige Leistungen: Die Freigabe erfolgt schriftlich (E-Mail genügt) oder mündlich nach Präsentation oder Übergabe der Leistung.
Abnahme & Frist: Nach Übergabe der Leistung (z. B. Go-Live) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese innert 10 Arbeitstagen sorgfältig zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich zu beanstanden. Erfolgt innert dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen und mängelfrei genehmigt. Nicht als Mangel gelten Änderungswünsche oder subjektive Gestaltungspräferenzen, die nicht von der vereinbarten Leistungsbeschreibung abweichen. Übergabe & Gefahrenübergang: Mit der Übergabe und dem offiziellen Projektabschluss geht die vollständige operative Verantwortung (Betrieb, Sicherheit, Backups) auf den Auftraggeber über. Ab diesem Zeitpunkt haftet Rocket9 nicht mehr für Änderungen, Verluste oder Schäden an den übergebenen Materialien, sofern kein aktiver Wartungsvertrag (Site Protect+ oder Automation Care+) besteht. Die gesetzliche Gewährleistung für versteckte Mängel bleibt davon unberührt.
2.12 Updates & Inkompatibilitäten
Notwendige Anpassungen infolge von Updates externer Software (CMS, Plugins, Browser) nach Projektabschluss sind nicht Bestandteil der Projektleistung und werden nach Aufwand verrechnet, sofern kein Wartungsvertrag besteht.
2.13 Sicherheit & Backups
Nach Projektabschluss liegt die Verantwortung für Backups und Sicherheit allein beim Auftraggeber. Rocket9 haftet nicht für Datenverluste, die nach Übergabe entstehen, sofern diese nicht auf einem von Rocket9 zu vertretenden, bereits bei Übergabe bestehenden Mangel beruhen (vgl. Ziff. 2.11 und 8).
03 Wartungsservices
3.1 Site Protect+ (Webseite, Webshop) ehemalig Web Care Paket
Umfasst Updates und Wartung gemäss Angebot. Abgrenzung: Behebung von Inkompatibilitäten bei Major-Updates (z. B. Plugin-Refactoring nötig) ist nicht in der Pauschale enthalten und wird nach Rücksprache sep. verrechnet.
3.2 Laufzeit & Kündigung
Wartungsverträge werden für 12 Monate fest geschlossen. Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht 30 Tage vor Ablauf der Periode schriftlich gekündigt wird. Vorzeitige Kündigung: Eine Kündigung während der Laufzeit ist möglich, beendet den Vertrag jedoch erst zum Ende der aktuellen, bereits bezahlten Periode. Eine Rückerstattung (pro rata) ist ausgeschlossen.
3.3 Rechnungsstellung Wartung
Die Rechnung für die Folgelaufzeit wird ca. 30 Tage vor Beginn der neuen Periode gestellt.
3.4 Automation Care+
Umfasst Monitoring und Fehlerbehebung. Plattformrisiko: Anpassungen, die durch gravierende Änderungen der Drittplattformen (z. B. API-Abschaltung, neue Authentifizierung) nötig werden, sind nicht in der Pauschale enthalten.
3.5 Automation Care+ Laufzeit
Es gelten dieselben Bedingungen wie unter 3.2. Ohne Vertrag endet das Monitoring mit dem letzten Tag der Laufzeit.
3.6 Service Levels (SLA)
Gilt nur bei aktivem Wartungsvertrag.
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Reaktionszeit: innert 1 Arbeitstag (Mo–Fr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von Rocket9, Zeitzone Europe/Zurich).
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Kritischer Fehler (Totalausfall): Behebungsbeginn innert 8 Arbeitsstunden. Als Behebungsbeginn gilt die Aufnahme der Analyse, eines Workarounds oder der Fehlerbehebung.
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SLA-Voraussetzung: Der SLA gilt nur, wenn Rocket9 volle Zugriffsrechte hat und die Drittplattformen verfügbar sind. Reaktionszeit bedeutet Beginn der Analyse, nicht garantierte Lösungszeit.
04 Automation-Services & Drittplattformen
4.1 Geltungsbereich
Regelt Workflows auf Plattformen wie Make/Zapier.
4.2 Account & Kosten
Der Auftraggeber trägt die Kosten der Drittplattformen direkt. Er stellt sicher, dass genügend Guthaben/Operations verfügbar sind. Kostenrisiko: Rocket9 haftet nicht für Prozess-Stopps oder Kostensteigerungen bei Drittanbietern wegen aufgebrauchter Kontingente, es sei denn, die Kosten wurden durch eine grob fahrlässige Fehlkonfiguration durch Rocket9 verursacht.
4.3 Änderungen durch Auftraggeber
Ändert der Auftraggeber Workflows eigenständig, erlischt die Gewährleistung für die Funktion dieser Prozesse. Reparaturen erfolgen nach Aufwand.
05 Online-Werbung (Ads)
5.1 Budget
Das Werbebudget wird direkt an die Plattform gezahlt und ist nicht Teil des Honorars.
5.2 Keine Erfolgsgarantie
Rocket9 schuldet die qualifizierte Betreuung, aber keinen wirtschaftlichen Erfolg (Leads, Umsatz).
5.3 Sperrungen
Rocket9 haftet nicht für Kontosperrungen durch Google/Meta, sofern die Richtlinien nach bestem Wissen beachtet wurden.
06 Honorar, Verzug & Provisionen
6.1 Honorar
Massgebend ist die Offerte. Alle Preise verstehen sich exkl. MwSt.
6.2 Zusätzliche Aufwände
Leistungen ausserhalb des Auftrags werden nach dem aktuell gültigen Stundensatz gemäss Offerte oder Preisliste (Stand Projektauftrag) verrechnet (15-Min-Takt).
6.3 Zahlungsbedingungen & Verzug
Zahlungsfrist: 14 Tage (Projekte) / 20 Tage (Wartung) netto. Verzug: Bei Zahlungsverzug ist Rocket9 berechtigt: (a) Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu berechnen; (b) ab der 2. Mahnung eine Mahngebühr von CHF 20.– zu erheben; (c) nach zweiter Mahnung bzw. fruchtlosem Ablauf einer darin gesetzten Nachfrist die Dauerleistungen (inkl. Wartung, Support, Hosting) vorübergehend auszusetzen (Zurückbehaltungsrecht), bis die Zahlung erfolgt.
6.4 Annullierung
Bei Auftragsabbruch durch den Kunden werden alle bisherigen Leistungen sowie angefallene Unkosten verrechnet. Die Nutzungsrechte an nicht vollständig bezahlten Entwürfen verbleiben bei Rocket9.
6.5 Provisionen (Retrozessionen)
Rocket9 setzt für Hosting und Tools Partnerprogramme ein. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass Rocket9 allfällige Vermittlungsprovisionen (branchenüblich 0–25%) zusätzlich zum Honorar vereinnahmt und behält. Der Auftraggeber verzichtet auf die Herausgabe, kann jedoch auf Anfrage in angemessenem Umfang (z. B. jährlich) Auskunft über Art und Höhe verlangen.
07 Zugang & Sicherheit
7.1 Zugang
Rocket9 behandelt Zugangsdaten vertraulich (2FA wo möglich).
7.2 Hacking
Der Auftraggeber schützt seine eigenen Accounts. Rocket9 haftet nicht für Hacking-Schäden, sofern Rocket9 die übliche Sorgfalt (sichere Passwörter) gewahrt hat.
08 Haftung
8.1 Haftungsausschluss (generell)
Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn wegbedungen. Zwingende Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt bestehen.
8.2 Haftungsbeschränkung (Cap)
Für direkte Schäden, die nicht unter 8.1 fallen, haftet Rocket9 maximal bis zur Höhe: (a) bei einmaligen Projektleistungen (z. B. Webdesign, Automation-Setup) das gesamte Auftragsvolumen des jeweiligen Projekts; (b) bei wiederkehrenden Leistungen (z. B. Wartungsverträge, Kampagnenbetreuung) die Vergütung der letzten 12 Monate vor dem Schadensereignis (maximal jedoch die Summe von 12 Monatsgebühren).
8.3 Haftungsausschluss Dritter
Keine Haftung für Ausfälle oder Mängel von Drittsoftware, Hosting-Providern oder Plattformen (z. B. Make, Google), auf die Rocket9 keinen Einfluss hat, soweit Rocket9 diese Drittanbieter sorgfältig ausgewählt und nach branchenüblichen Standards integriert hat.
8.4 Rechtliche Schutzfähigkeit (IP & Marken)
Rocket9 haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit, die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe (z.B. Logos, Namen). Die Prüfung der wettbewerbs- und markenrechtlichen Zulässigkeit obliegt allein dem Auftraggeber.
09 Datenschutz
9.1 DSG & AVV
Es gilt das Schweizer DSG. Für Auftragsbearbeitungen gilt der AVV (siehe 1.2).
9.2 Datentransfer
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Drittplattformen Daten im Ausland (USA/EU) verarbeiten. Die datenschutzrechtliche Risikobewertung obliegt dem Auftraggeber.
10 Schlussbestimmungen
10.1 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.
10.2 Änderungen
Rocket9 kann die AGB anpassen. Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich (E-Mail) mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn nicht innert 30 Tagen widersprochen wird. Bei laufenden Wartungsverträgen gelten Änderungen spätestens mit Beginn der nächsten Verlängerungsperiode als akzeptiert.
10.3 Recht & Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Rocket9 GmbH
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Gültigkeit & Versionierung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind in der Version 1.1 gültig seit dem 08.02.2026. Sie finden Anwendung auf alle Verträge und Leistungen, die ab diesem Datum geschlossen bzw. beauftragt werden.
Transparenz ist uns wichtig. Sollten Sie einen Vertrag vor dem 08.02.2026 mit uns geschlossen haben, finden Sie die für Sie relevanten Dokumente in unserem Archiv unter dem Link: AGB-Archiv. Dort sind alle historischen Versionen chronologisch für Sie hinterlegt.
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