Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rocket9 GmbH

01 Allgemeines

1.1 Vertragsbedingungen

Die vorliegenden Bedingungen sind Bestandteil jedes Vertrages, der von einem Kunden (nachstehend als „Auftraggeber“ bezeichnet) mit der Rocket9 GmbH (nachstehend als „Rocket9“ bezeichnet) abgeschlossen wird, und regeln sämtliche Beziehungen zwischen Auftraggeber und Rocket9. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

02 Grundsätze

2.1 Leistungen Rocket9

Die Rocket9 erbringt im Rahmen eines Auftrags Leistungen (physisch und digital) zugunsten des Auftraggebers oder eines von diesem bezeichneten Dritten in den Bereichen Beratung, Content, Design, Entwicklung, und Schulungen (nachstehend als „Service-Leistung“ bezeichnet).

2.2 Treuepflicht / Geheimhaltungspflicht

Die Rocket9 verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Sie verpflichtet sich, ihr anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationenvertraulich zu behandeln.

2.3 Urheberrecht

Die Urheberrechte an allen von der Rocket9 geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe, realisierte Projekte usw.) gehören ausschliesslich der Rocket9. Sie kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen (Stand 1. Januar 2017). Davon ausgenommen sind gestalterische Elemente und Texte, welche der Auftraggeber zuhanden der Rocekt9 liefert und von dieser
übernommen werden. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne das ausdrückliche schriftliche Einverständnis der Rocket9 nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Werken der Rocket9, insbesondere an einzelnen Gestaltungselementen, vorzunehmen. Davon ausgenommen ist die Bearbeitung an den vom Auftraggeber eigens gelieferten Illustrationen und Grafiken, sowie Bild-, Film- und Textdateien. Die Rocket9 ist berechtigt, ihre Urheberschaft an den von ihr geschaffenen Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.

2.4 Nutzungsrecht / Nutzungsumfang

Die vereinbarten Nutzungsrechte am Service der Rocket9 gehen erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang des Nutzungsrechts der durch die Rocket9 geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Rocket9 geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des
vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, während der Zeitdauer des Vertragsverhältnisses und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten verhandeln. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Zustimmung der Rocket9 einzuholen und die Mehrnutzung entsprechend der Absprache unter den Parteien zu entschädigen.

2.5 Software / Programmierung

Bei der Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software (z.B. WordPress) bleiben die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmiert die Rocket9 eigene Softwarelösungen, bleiben die Rechte am Code bei der Rocket9. Die Fristen für Wartungs- und Supportarbeiten werden mit dem Auftraggeber speziell vereinbart.

2.6 Gewährleistung

Im Rahmen der Verwendung, Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen etc. von Werken Dritter, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.), sichert der Auftraggeber der Rocket9 zu dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen etc. vorliegt und dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hält die Rocket9 für sämtliche Rechtsansprüche Dritter, welche im Zusammenhang mit der Verwendung, Bearbeitung, Anpassung, Umgestaltung o.ä. von Werken Dritter durch die Rocket9 stehen, vollumfänglich und auf erstes Verlangen hin schadlos. Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, die Rocket9 für jegliche Kosten, welche aufgrund solcher Rechtsansprüche Dritter entstehen, wie insbesondere aber nicht nur Anwaltskosten etc., zu entschädigen.

2.7 Beizug Dritter

Im Rahmen des Auftrags und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst die Rocket9 Leistungen Dritter, die sie für die Realisierung des Auftrages benötigt. Diese Drittarbeiten werden vorgängig (gemäss Offerte) vom Auftraggeber genehmigt.

2.8 Aufbewahren von Unterlagen

Die Rocket9 verpflichtet sich, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen, Daten usw. für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung aufzubewahren. Darüber hinaus ist sie ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit.

2.9 Belegexemplare und Eigenwerbung

Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Rocket9 mindestens fünf einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich.
Die Rocket9 ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Service-Leistungen zum Zwecke der
Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.

2.10 Freigabe (Gut-zum-Druck / Gut-zur-Ausführung)

Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische, inhaltliche und funktionsmässige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.

2.11 Wartungsservice für Webseiten & Webshops: Care Pakete

Die Rocket9 bietet im Rahmen der Care Pakete Wartungs- und Serviceleistungen für Webseiten und Webshops an. Diese Dienstleistungen umfassen notwendige Updates und allgemeine Wartungsaufgaben zur Aufrechterhaltung der Funktionalität und Sicherheit der Webseite. Die genaue Ausgestaltung der Leistungen richtet sich nach der Paketauswahl des Kunden, wie sie im Angebot beschrieben ist.

2.12 Laufzeit, Zahlungsbedingungen und Kündigung des Wartungsservices: Care Pakete

Der Wartungsservice wird für eine feste Laufzeit von 12 Monaten angeboten. Der Beginn des Services setzt die vollständige Bezahlung der Kosten für die gesamte Laufzeit voraus. Sollte die Rechnung für den Wartungsservice nicht innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsstellung beglichen werden, wird der Service bis zur vollständigen Zahlung der ausstehenden Beträge ausgesetzt. Eine Kündigung des Wartungsservices ist jederzeit möglich; der Service bleibt jedoch bis zum Ende der bereits bezahlten Laufzeit aktiv.

2.13 Verlängerung des Wartungsservices: Care Pakte

Ein Monat vor Ablauf des aktuellen Wartungsservice-Zeitraums stellt die Rocket9 dem Auftraggeber eine Rechnung für die nächsten 12 Monate. Bei Zahlung dieser Rechnung verlängert sich der Wartungsservice automatisch um weitere 12 Monate. Dies gewährleistet eine nahtlose Fortsetzung der Wartungs- und Serviceleistungen ohne Unterbrechung.

2.14 Verantwortlichkeit und Haftung Software, Plugins und Hosting

Die Rocket9 ist nicht verantwortlich oder haftbar für Inkompatibilitäten oder Funktionsstörungen, die aus der Aktualisierung oder Integration von Software, Plugins oder anderen Komponenten resultieren. Probleme, die durch den Hosting-Dienstleister entstehen, einschliesslich Serverausfälle oder Leistungsprobleme, fallen in die Zuständigkeit des Hosting-Dienstleisters und müssen direkt mit diesem geklärt werden.

2.15 Haftung Allgemein

  • Die Haftung der Rocket9 für eigenes Handeln wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  • Die Rocket9 haftet nicht für Mängel aus Lieferungen und Leistungen beigezogener Dritter und ebenso wenig für aus solchen Lieferungen und Leistungen entstandene Schäden.
  • Die Rocket9 haftet nicht für in den Werbemassnahmen des Auftraggebers einerseits sowie der Rocket9 im Rahmen der Eigenwerbung (oben Ziff. 2.9) andererseits enthaltenen Sachaussagen des Auftraggebers über dessen Produkte und Leistungen. Die Rocket9 haftet auch nicht für die patent-, urheberund
    markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
  • Die Rocket9 haftet nicht für resultierende Schäden oder Folgeschäden aufgrund der Nutzung der von Kunden des Auftraggebers gestützt auf die Service-Leistungen der Rocket9 erworbenen Produkte oder Leistungen. Insbesondere haftet dieRocket9 nicht für eine bestimmte Wirkung der Produkte oder
    entgangenen Gewinn.
  • Die Rocket9 garantiert nicht das Erreichen von allfälligen Perfomance-Zielen des Auftraggebers und macht keine Angaben oder Versprechungen bezüglich messbaren Zielen als Vertragsbestandteil.
  • Kann eine Leistung durch die Rocket9 aufgrund nicht termingerechter Lieferung von Informationen und/oder Materialien durch den Auftraggeber oder aufgrund von Unerreichbarkeit des Auftraggebers nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, hat der Auftraggeber den daraus entstehenden Schaden oder entgangenen Gewinn zu tragen. Daraus entstehende Zusatzaufwände bei der Rocket9 werden dem Kunden zusätzlich zu den vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt.
  • Die Rocket9 haftet nicht für den Datenverlust des Auftraggebers oder für die unbefugte Kenntniserlangung Dritter von persönlichen Daten von Nutzern des im Rahmen der Service-Leistung von der Rocket9 erbrachten Dienste (z.B. durch Hacken einer erstellten Homepage).
  • Die Rocket9 haftet auch nicht dafür, dass Angaben und Informationen, welche der Auftraggeber selbst Dritten zugänglich gemacht haben, von diesen missbräuchlich genutzt werden.
  • Die Rocket9 haftet für keinerlei Inhalte und Aktivitäten der Auftraggeber.
  • Die Rocket9 übernimmt keine Haftung für Umsatzverluste oder sonstige Schäden, die aus einer Funktionsstörung oder Nicht- Verfügbarkeit einer Website resultieren.

03 Angebot, Honorar, Zusätzliche Aufwände und Abrechnung

3.1 Offerte und Honorarabrechnung

Für umfangreiche Projekte erstellt die Rocket9 eine schriftliche Offerte. Das Honorar der Rocket9 richtet sich nach dem angebotenen Betrag, Zeitaufwand oder dem individuellen Stundenansatz. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird dem Auftraggeber von der Rocket9 rechtzeitig bekannt gegeben und ist in der Abrechnung gesondert auszuweisen.

3.2 Zusätzliche Aufwände

Für Tätigkeiten, die über den Rahmen des ursprünglichen Service-Leistungen oder Wartungsangebots hinausgehen, wie beispielsweise spezielle Anpassungen, die Einführung erweiterter Funktionen oder die dringende Fehlerbehebung, gilt ein Stundensatz für zusätzliche Aufwände. Diese werden präzise nach dem tatsächlichen Zeitaufwand abgerechnet.

Zur Gewährleistung höchster Kosteneffizienz erfolgt die Abrechnung in 15-Minuten-Blöcken. Diese Vorgehensweise ermöglicht eine flexible und kostengünstige Erledigung auch kleinerer Aufgaben.

Alle zusätzlichen Aufwände werden monatlich erfasst und in einer einzigen, übersichtlichen Rechnung an den Kunden gestellt. Dies erleichtert die Nachvollziehbarkeit der erbrachten Leistungen und die Transparenz der Abrechnung

3.3 Reduktion oder Annullierung des Auftrags

Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat die Rocket9 Anrecht auf:

  • Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit.
  • Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter.

Darüber hinaus hat die Rocket9 das Recht, ihre bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechtebleiben vollumfänglich bei der Rocket9.

3.4 Abrechnung

Die Rocket9 nimmt die Abrechnung auf der Grundlage der Offerte vor. Ist keine solche erstellt worden, erhält der Auftraggeber eine detaillierte Rechnung zugestellt.

3.5 Zahlungsbestimmung

Nach Beendigung des Auftrages wird seitens der Rocket9 eine Rechnung über die erbrachten Leistungen ausgestellt. Diese Rechnung ist innerhalb von 20 Tagen ohne jeden Abzug zu begleichen. Bei Projekten von grossem Umfang behält sich die Rocket9 das Recht vor, eine angemessene Teilzahlung zu fakturieren. Bei Neukunden kann die Rocket9 verlangen, dass die Service-Leistung ganz oder teilweise im Voraus zu bezahlen ist.

3.6 Berater und Vermittlungskommissionen

Berater- und Vermittlungskommissionen im Zusammenhang mit dem Einholen von Offerten, der Auftragserteilung und Rechnungskontrolle erhält grundsätzlich die Rocket9. Sie sind dem Auftraggeber weiterzugeben, wenn die Rocket9 ihre Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung und Überwachung der Produktion dem Auftraggeber voll in Rechnung stellt.

04 Rechtliches

4.1 Anwendbares Recht
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Rocket9 unterstehen materiellem schweizerischem Recht unter Ausschluss des IPRG sowie des Wiener Kaufrechts (CISG). Soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rocket9 nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag.

4.2 Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Rocket9.